Die Situation in der Schweiz
In den Schweizer Zoos leben derzeit 16 Elefanten: drei davon im Zoo Basel, fünf im Zoo Zürich und acht im Knies Kinderzoo Rapperswil.
Verlegungen und Todesfälle in jüngerer Zeit
Zoo Basel
Im August 2023 wurde der an Tuberkulose erkrankte Elefantenbulle Tusker eingeschläfert. Im Dezember 2023 starb Heris Baby (dessen Vater Tusker war). Der tote Fötus blieb bis zur Einschläferung von Heri im Juni 2025 im Mutterleib. Zwischen April und Mai 2026 wurden Rosy und Maya in den Zoo Amnéville beziehungsweise in den Wow Safari Peaugres (beide in Frankreich) verlegt und Tika, Kimana und Mali wurden aus dem Zoo Wuppertal (Deutschland) in den Zoo Basel umgesiedelt.
Seit 2023 sind im Zoo Basel zwei Elefanten sowie ein noch ungeborenes Elefantenkalb gestorben. Darüber hinaus hat der Zoo beschlossen, seine beiden letzten Elefantenkühe, die nicht mehr für das Zuchtprogramm geeignet waren, in andere Zoos in Frankreich zu überführen.
Zoo Zürich
2020 wurden mindestens zwei Elefantenbabys von der Gruppe getötet (ein vollkommen unnatürliches Verhalten), und der Bulle Maxi starb, ohne dass die genaue Todesursache bekannt gegeben wurde. 2022 erlagen drei Elefanten (Omysha, Umesh und Ruwani) dem Herpesvirus (EEHV). 2023 starb ein Kalb nur wenige Minuten nach seiner Geburt (Eltern: Fahra und Thai). Ceyla-Himali, die 1975 in Sri Lanka geboren wurde und Fahras Mutter war, starb 2024. Fahra verlor 2025 etwa fünf Monate nach der Geburt ein weiteres Baby, Zali. Todesursache war laut dem Zoo eine Beinverletzung, eine Darmverschlingung und Herzstillstand. Im Juni 2026 wurde Indis Baby nur wenige Stunden nach seiner Geburt eingeschläfert mit der Begründung, es sei zu schwach, um zu überleben.
Damit starben in Zürich zwischen 2020 und 2026 zehn Elefanten.
Mindestens zwei Kälber wurden von der Gruppe getötet. Wie Dr. Keith Lindsay in seinem Forschungsbericht von 2023 erläutert, sind diese Todesfälle keine «natürlichen Unfälle», sondern die Symptome eines Haltungssystems, dem es nicht gelingt, die sozialen und biologischen Bedürfnisse der Elefanten zu befriedigen.
Zoo Rapperswil
Zwischen 2015 und 2016 starben vier Elefanten. 2021 verstarb Delhi. Der 1982 in freier Wildbahn geborene Bulle Mekong wurde im August 2025 in den Zoo Aïn Sebaâ in Casablanca (Marokko) verlegt.
Gesetzgebung in der Schweiz
Auf dem Papier verfügt die Schweiz über eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze der Welt, doch die Bestimmungen, die speziell Elefanten betreffen, sind überraschend begrenzt und entsprechen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
In der Schweiz wird die Haltung von Elefanten hauptsächlich im Bundestierschutzgesetz (TSchG) und dessen Durchführungsverordnung (TSchV) geregelt. Darin ist festgehalten, dass Tiere eine ihnen eigene Würde besitzen und ihr Wohlergehen gewährleistet werden muss. Gemäss diesem Gesetz müssen Tiere die Möglichkeit haben, sich arttypisch zu verhalten, über ausreichend Bewegungsfreiheit verfügen, vor Leiden, Angst und Gesundheitsbeeinträchtigungen geschützt und unter Bedingungen gehalten werden, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
In der Praxis sind die Anforderungen an die Haltung von Elefanten jedoch nach wie vor sehr gering. Die eidgenössische Verordnung legt lediglich Mindestgrössen für Gehege fest, die für die tatsächlichen biologischen Bedürfnisse der Tiere bei weitem nicht ausreichen. Elefanten werden nur in einigen reglementarischen Bestimmungen erwähnt, und es existiert keine detaillierte Norm, die sich mit ihren – wissenschaftlich umfassend dokumentierten – sozialen, kognitiven oder verhaltensbezogenen Bedürfnissen befasst. Zwar benötigen Schweizer Zoos eine Bewilligung der kantonalen Behörde, die auf dem Gutachten eines unabhängigen Experten basiert, doch die geltenden Bestimmungen gewährleisten in erster Linie das körperliche Überleben der Tiere und nicht ihr Wohlergehen.
Das Gesetz sieht administrative und strafrechtliche Sanktionen vor, wenn Tiere vernachlässigt oder unter ungeeigneten Bedingungen gehalten werden oder ihnen Leid zugefügt wird. Die Begriffe «Würde» und «Wohlergehen» bleiben jedoch vage, und ihre Anwendung auf Elefanten in Gefangenschaft bleibt weitgehend Auslegungssache. Für die legale Haltung von Elefanten in Schweizer Zoos gelten somit noch heute lediglich Mindeststandards, die die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse dieser Tiere nur unzureichend berücksichtigen.